Allgemeine Geschäfts­bedingungen

01Fahrer und Führerschein

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder ausdrücklich zugelassenen Zusatzfahrern geführt werden. Alle Fahrer müssen die vereinbarten Voraussetzungen erfüllen und eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.

02Kraftstoff

Das Fahrzeug wird mit dem bei Übergabe dokumentierten Kraftstoffstand übergeben und ist mit demselben Stand zurückzugeben. Bei einem geringeren Kraftstoffstand können Nachbetankungskosten und eine vereinbarte Servicepauschale berechnet werden.

03Fahrzeugzustand und Schäden

Der Zustand des Fahrzeugs und vorhandene Schäden werden bei Übergabe dokumentiert. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgfältig und bestimmungsgemäß zu nutzen. Schäden, Unfälle, Diebstahl oder technische Probleme sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.

04Anzahlung und Kaution

Bei jeder Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Mietpreises zu leisten. Die Buchung wird nach Eingang der Anzahlung verbindlich bestätigt, soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist.

Zusätzlich ist die vereinbarte Kaution bei Fahrzeugübernahme zu hinterlegen. Sie dient zur Absicherung offener Forderungen, Schäden, fehlender Betriebsstoffe oder verspäteter Rückgabe. Nach Prüfung des Fahrzeugs wird die Kaution zurückerstattet bzw. freigegeben, sofern keine Ansprüche bestehen.

05Mietdauer und Rückgabe

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückzugeben. Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. Bei verspäteter Rückgabe können weitere Mietkosten und vereinbarte Gebühren entstehen.

06Kilometer­regelung

Die im Mietvertrag vereinbarte Kilometerleistung ist verbindlich. Werden über die vereinbarte Kilometerleistung hinaus weitere Kilometer gefahren, ohne dass zuvor eine zusätzliche Kilometerbuchung vereinbart wurde, werden diese mit 2,00 € pro zusätzlich gefahrenem Kilometer berechnet.

Eine Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung ist nur nach vorheriger Rücksprache mit und Zustimmung des Vermieters zulässig.

07Zulässige und unzulässige Nutzung

Das Fahrzeug darf ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften genutzt werden.

Auslandsfahrten sind grundsätzlich verboten. Das Fahrzeug darf ausschließlich innerhalb Deutschlands genutzt werden, sofern nicht vorher ausdrücklich eine schriftliche Genehmigung des Vermieters erteilt wurde.

Ebenfalls verboten sind insbesondere:

  • Fahrten auf Rennstrecken oder bei Trackdays
  • Driften und Burnouts
  • Launch-Control-Starts, sofern nicht ausdrücklich erlaubt
  • wiederholte oder unnötige Vollgasfahrten und besonders belastende Fahrmanöver
  • unsachgemäße Belastung von Motor, Getriebe, Reifen oder Bremsen
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Überlassung an nicht zugelassene Fahrer
  • Untervermietung
  • Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Nutzung eines Anhängers ohne Erlaubnis
  • Geländefahrten oder sonstige nicht bestimmungsgemäße Nutzung
  • Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken

Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Mieter im gesetzlichen Umfang.

08Persönliche Gegenstände

Der Mieter muss bei Rückgabe sämtliche persönlichen Gegenstände aus dem Fahrzeug entfernen. Für zurückgelassene Gegenstände haftet der Vermieter nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang.

09Versicherung und Selbstbeteiligung

Für das Fahrzeug besteht der im Mietvertrag vereinbarte Versicherungsschutz.

Die Selbstbeteiligung beträgt:

  • Vollkasko: 1.000 €
  • Teilkasko: 1.000 €

Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie bestimmten Obliegenheitsverletzungen kann der Versicherungsschutz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und Versicherungsbedingungen eingeschränkt sein.

10Ortung und Diebstahlschutz

Das Fahrzeug kann mit einem Ortungs- bzw. Diebstahlschutzsystem ausgestattet sein. Die Verarbeitung der Ortungsdaten erfolgt ausschließlich zu den in der Datenschutzerklärung genannten und gesetzlich zulässigen Zwecken.

11Vertragswidrige Nutzung

Bei ausdrücklich vereinbarten Verstößen, insbesondere Rennstreckennutzung, Driften, Burnouts oder unbefugter Weitergabe des Fahrzeugs, können vereinbarte Vertragsstrafen und/oder Schadensersatzforderungen entstehen, soweit gesetzlich zulässig.

12Haftung des Vermieters

Die Haftung des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.

13Stornierung

Bei einer Stornierung durch den Mieter gelten folgende Erstattungen:

  • Mehr als 30 Tage vor Mietbeginn: 85 % Rückerstattung
  • 15–30 Tage vor Mietbeginn: 50 % Rückerstattung
  • 2–14 Tage vor Mietbeginn: 20 % Rückerstattung
  • 1 Tag vor Mietbeginn oder am Miettag: keine Rückerstattung

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Vermieter.

14Schluss­bestimmungen

Mit der Unterschrift oder elektronischen Bestätigung bestätigt der Mieter, die AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag gehen diesen AGB vor. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.